So läuft der Eigentumsübergang einer Immobilie ab

Eigentum ist für viele Menschen der Inbegriff von Freiheit und Sicherheit. Außerdem spielt Immobilienbesitz eine wichtige Rolle in der Vermögensplanung und der Altersvorsorge. Doch wie läuft dieser Prozess eigentlich ab? Welche Vorschriften müssen beachtet werden und welche Risiken gilt es zu kennen? 

Begriffsdefinition

Bevor wir uns mit dem Thema Eigentumsübergang beim Immobilienverkauf befassen, ist es wichtig, zunächst die Begriffe "Eigentum" und "Eigentumsübergang" zu klären. "Eigentum" bezeichnet das uneingeschränkte Herrschaftsrecht an einer Sache. Der "Eigentumsübergang" hingegen beschreibt den Moment, in dem das Eigentum an einer Sache von einem Eigentümer auf einen anderen übergeht.

Kaufvertrag

Sie haben eine passende Immobilie gefunden, die Finanzierung ist geklärt und Sie haben sich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt. Der nächste Schritt ist die Erstellung des Notarvertrags – dieser ist beim Immobilienkauf Pflicht. Hierbei setzt der Notar einen Entwurf auf, in dem der Kaufpreis und weitere wichtige Details enthalten sind. Sowohl Sie als Käufer als auch der Verkäufer haben in der Regel rund zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu prüfen. Nutzen Sie diese Zeit und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung des Vertrages. So stellen Sie sicher, dass der Kauf in Ihrem Interesse verläuft. Der Notar gilt als neutrale Instanz und berät beide Parteien. Etwaige Fragen, Anmerkungen und Änderungen sollten vor dem Termin zur endgültigen Unterschrift geklärt werden.

Notartermin

Beim Notartermin sollten beide Parteien persönlich anwesend sein und sich mit einem Pass oder Ausweis identifizieren. Eventuelle Fragen oder Änderungswünsche sollten Sie direkt ansprechen. Der Notar verliest den Vertrag Zeile für Zeile und letzte kleinere Änderungen können noch eingearbeitet werden.

Sind alle Details geklärt und Änderungen eingearbeitet worden, können beide Parteien den Kaufvertrag unterschreiben. Der Notar beglaubigt den Vertrag und mit der Unterschrift verpflichten Sie sich dazu, den Kaufpreis zu zahlen, während sich der Verkäufer zur Übergabe der Immobilie nach Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Notar kümmert sich im Anschluss um eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch, um den Eigentumsübergang rechtlich abzusichern.

Die Finanzierungszusage der Bank ist nicht zwingend zum Notartermin erforderlich. Dennoch empfiehlt sich, bereits eine Finanzierungszusage vorzulegen, da es schwer ist, von einem Immobilienkaufvertrag zurückzutreten.

Zahlung des Kaufpreises

Grundriss von einem Haus

Nach dem Notartermin erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Kaufpreiszahlung vom Notar. Anschließend können Sie bei der Bank die Auszahlung Ihrer Hypothek veranlassen und den Kaufpreis an das Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer überweisen. Die Bank wird dann im Grundbuch als Gläubiger des neuen Objekts eingetragen.

Zu diesem Zeitpunkt fallen auch Kaufnebenkosten für den Notar und das Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer an, an die Sie bereits bei der Finanzierung denken sollten. Nachdem der Verkäufer den Zahlungseingang bestätigt hat, veranlasst der Notar die Umschreibung des Grundbuchs, sodass Sie sowohl Besitzer als auch Eigentümer Ihrer neuen Immobilie sind. Damit ist der Kaufprozess abgeschlossen.

Wir sind immer an Ihrer Seite

Als Ihr lokaler Immobilienmakler für die Regionen Aarau und Lenzburg begleiten wir Sie bis zur finalen Übergabe der Immobilie, die nach der Zahlung des Kaufpreises folgt. Wir von Immo Schibli stehen Ihnen auch nach dem erfolgreichen Immobiliengeschäft jederzeit zur Verfügung – kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren. 

 

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